+++ Gründung der „Bürgerenergie Schmelz“ als Ortsgruppe der Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG. +++ neue Maßstäbe in der Zusammenarbeit +++

Häufig gestellte Fragen zur BEG Köllertal eG

 

 

Fragen

Antworten.

Wann und wie kann man der BEG-Köllertal eG beitreten ?

Ein Beitrittsantrag zur BEG Köllertal eG kann prinzipiell jederzeit per Formular eingereicht werden, sofern der Vorstand die Beitrittsmöglichkeit nicht wegen zu großer Nachfrage temporär geschlossen hat.

Beim Neubeitritt muss mindestens 1 Anteil à 500 € erworben werden. Üblicherweise können beim Neubeitritt maximal 2 Anteile à 500 € erworben werden.

Zum Beitrittsantrag folgen Sie dem link „Mitglied werden“ auf unserer Homepage bzw. laden das dort angebotene Formular herunter.

Das Formular bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen, zweifach unterzeichnen (Beitritt in der Blattmitte und SEPA-Einzugsvollmacht unterer Blattrand) und der BEG zusenden.

Das Zusenden kann als eingescannter Email-Anhang an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen oder per Briefpost.

Ein Beitritt erfolgt, wenn der Vorstand dem Beitrittsantrag mehrheitlich zugestimmt hat. In diesem Fall wird das Neumitglied schriftlich (Email oder Briefpost) informiert und der Wert der zugeteilten Anteile wird via SEPA eingezogen.
Wie kann man als Mitglied weitere Anteile bei der BEG erwerben ? Die BEG gibt bei Bedarf zur Finanzierung neuer Projekte Genossenschaftsanteile in Form einer Sondertranchen heraus.
Genossenschafts-Mitglieder werden hierbei rechtzeitig informiert, in welchem Zeitraum aus der Sondertranche Anteile erworben werden können und wie genau das Vorgehen ist.

Gibt es eine Obergrenze bei den Anteilen, die ein Mitglied halten darf?

Ja, der Vorstand hat die maximal haltbare Anzahl von BEG-Anteilen limitiert. Diese Grenze liegt jedoch nicht bei einer absoluten Anzahl, sondern wächst dynamisch mit der Anzahl aller ausgegebenen Anteile. Nach aktueller Beschlusslage des Vorstands liegt die Grenze pro Mitglied bei maximal 2,5 % aller ausgegebenen BEG-Anteile.

Werden beim Beitritt bzw. der Zeichnung von Anteilen Gebühren fällig ?

Nein, es werden weder beim Beitritt noch bei der Zeichnung von Anteilen Gebühren fällig.

Werden während der Mitgliedschaft Gebühren / Beiträge fällig ?

Nein, es werden während der Mitgliedschaft keine Gebühren / Beiträge fällig.

Wie ist die Ausschüttung von Dividenden geregelt ?

  • Alle Anteile, die über ein gesamtes Geschäftsjahr (1.1. bis 31.12.) gehalten wurden, sind bei der nächsten Generalversammlung dividendenberechtigt.
  • Die Dividende ist vom Jahresüberschuss des zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres abhängig.
  • Der Geschäftsverlauf mit Jahresüberschluss wird jährlich bei der Generalversammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen werden, vorgestellt.
  • Die Dividendenhöhe wird gemeinsam von Aufsichtsrat und Vorstand der Generalversammlung zum Beschluss vorgeschlagen

Mit welcher Rendite kann ich rechnen ?

 

Bisher zahlte die BEG Köllertal folgende Dividenden:

  • Für das Geschäftsjahr 2015  0,0 %
  • Für das Geschäftsjahr 2016  0,0 %
  • Für das Geschäftsjahr 2017  2,0 %
  • Für das Geschäftsjahr 2018  2,2 %
  • Für das Geschäftsjahr 2019  2,3 %
  • Für das Geschäftsjahr 2020  2,3 %
  • Für das Geschäftsjahr 2021  2,3 %
  • Für das Geschäftsjahr 2022  2,5 % + 2,5 % Sonderdividende (Übergewinn)

Kann ich meine Anteile wieder in ihren Wert umwandeln ?

 

Ja, hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

1.Kündigung und Rückgabe der Anteile an die BEG mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Geschäftsjahresende (31.12.).

2.Weitergabe an andere Genossenschaftsmitglieder.

  • Es ist kurzfristig jederzeit möglich, Anteile an andere BEG-Mitglieder weiterzugeben, sofern das übernehmende Mitglied durch die Übernahme die maximal zulässige Maximalzahl der Anteile nicht überschreitet
  • Die BEG hilft bei der Suche nach übernahmewilligen BEG-Mitgliedern (Reservierungsliste enthält aktuell über 3.800 reservierten Anteilen)

Was geschieht im Todesfall ?

 

Das Mitglied scheidet mit dem Todestag aus

Anteile des verstorbenen Mitglieds werden auf den / die Erben übertragen

Erben können

  • zum 31.12. des Sterbejahres ohne Kündigungsfrist ausscheiden und die Anteile an die BEG zurückgeben
  • auf Wunsch Mitglied der BEG bleiben

Wie wird die Genossenschaft beaufsichtigt ?

 
  • Der Vorstand berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat, der von den Mitgliedern gewählt wird.
  • Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angegliedert sein.
  • Der Prüfungsverband führt, abhängig von der Größe der Genossenschaft jährlich bzw. alle 2 Jahre eine Prüfung durch.
  • Die Zusammenfassung des Prüfungsberichts muss der Generalversammlung vorgestellt werden.
  • Jahresabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Jede Genossenschaft ist beim Amtsgericht im Genossenschaftsregister registriert.

Wie hoch ist mein Haftungsrisiko ?

 

Die Haftung ist im Genossenschaftsgesetz und der Satzung geregelt.

  • Mitglieder haften mit ihrer Einlage (Wert der von ihnen gehaltenen Anteilen)
  • Eine Nachschusspflicht ist in der Satzung der BEG Köllertal eG ausgeschlossen

Besteht die Gefahr, dass einzelne Mitglieder mit vielen Anteilen die Geschäftspolitik zu ihren Gunsten beeinflussen ?

 
  • Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile
  • Die BEG Köllertal eG hat per Vorstandsbeschluss die maximal an ein Mitglied ausgebbare Anzahl von Anteilen auf 2,5 % aller ausgegebener Anteile begrenzt

Was ist eine BEG-Anteils-Zeichnung ?

  • Eine Anteil-Zeichnung ist eine verbindliche Zusage, Anteile zu erwerben  (Kauf-Vertrag) und muss daher
  • unterzeichnet sein
  • mit einer unterzeichneten SEPA-Einzugsvollmacht versehen sein
  • innerhalb der definierten Zeichnungsfrist bei der BEG eingetroffen sein
  • die Anzahl der gezeichneten Anteile ist frei wählbar
  • Ob und wie viele Anteile einer Zeichnung zugeteilt werden, entscheidet der Vorstand der BEG.

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FAQ - finanzielle Bürgerbeteiligung

www.beg-koellertal.de

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