+++ Grundschule Vogelsang Saarlouis - 3. PV-Anlage am Netz +++

Info-Wanderung auf den Püttlinger Hohberg

Zuhörtour Junge Union Saarbrücken-Land - Wanderung zum geplanten Bürger-Solarpark Püttlingen-Hohberg

20230307 PuettlingenHohberg JU 1Der geplante Bürger-Solarpark Püttlingen Hohberg stößt auf großes Interesse bei jungen, engagierten Demokraten. Die Junge Union Saarbrücken-Land hatte Ihre Mitglieder und alle Bürgerinnen und Bürger aus Püttlingen und Umgebung im Rahmen ihrer Zuhörtouren zu einer kurzen Wanderung eingeladen.

Ab dem Startpunkt Grundschule Viktoria startete die Wanderung am Sonntag, dem 4.3.2023 gemeinsam mit dem Vorstand der Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG durch den Wald zur Sandgrube Schmeer auf dem Püttlinger Hohberg. In diesem Bereich plant die BEG nach der Beendigung des Sandabbaus und Wiederverfüllung die Errichtung einer Photovoltaikanlage in 2 Bauabschnitten. 000 IMG 20230305 114533 01Der Vorstandsvorsitzende der BEG, Karl-Werner Götzinger, informierte die Teilnehmer über den aktuellen Stand des Projektes und wies darauf hin, dass noch viele Hürden bis zum Bau der Anlage zu nehmen sind. „Die Bürger bei diesem Projekt vom Anfang an mitzunehmen und finanziell daran zu beteiligen, das ist die schon mehrfach erfolgreich praktizierte Philosophie und Strategie der BEG“, sagte Karl-Werner Götzinger.

Dank der aktiven Unterstützung beim Genehmigungsverfahren durch die Politik und die Verwaltung der Stadt Püttlingen sollte es möglich sein, dass in etwa 1 1/2 Jahren der Bürger-Solarpark Hohberg klimaneutral in etwa den Jahresstrombedarf von ca. 2500 Haushalten der Stadt Püttlingen deckt. Bei der abschließenden Einkehr in der Fischerhütte des Angelsportverein Püttlingen kam es zum regen Austausch mit dem Vorstand der BEG und den sehr interessierten Teilnehmern. Die Teilnehmer zeigten sich sehr erfreut über die Arbeitsweise des zwar ehrenamtlich, aber unternehmerisch professionell und erfolgreich arbeitenden Vorstandes und die Vorgehensweise bei der Realisierung der Projekte mit finanzieller Beteiligung der Bürger.

Die Jungen Union wünschte der BEG viel Erfolg bei der Realisierung des Bürger-Solarpark Hohberg und signalisierte die Unterstützung durch ihre Organisation.

Die Junge Union gehört mit Ihren Mitgliedern zu der Altersgruppe, für die es insbesondere gilt, den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt voranzutreiben um im Kampf gegen den Klimawandel die Zukunft junger Menschen lebenswert zu gestalten.

Alle guten Dinge sind 3 !

Grundschule Vogelsang Saarlouis - PV-Anlage Nr. 3 am Netz

Am 20. Januar 2021 ist die 3 PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Vogelsang in Betrieb gegangen. Gebaut wurde wieder nach dem inzwischen bewährtem Konzept zwischen der Kreisstadt Saarlouis und der BEG Köllertal:

  • Durchführung der energetischen Komplett-Sanierung des Gebäudeteils HTS durch die Kreisstadt Saarlouis.
  • Errichtung einer PV-Anlage durch die Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG

Die PV-Anlage hat eine Leistung von 29,5 kWp. Ein Teil des erzeugten Stroms wird in der Schule verbraucht, Überschüsse werden in das Netz der Stadtwerke Saarlois eingespeist.

Ein weiterer Mosaikstein zum ergeizigen Ziel der Stadt Saarlouis bis 2050 eine energieautarke Null-Emissions-Stadt werden.

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Wir sind 1270 !

beg   logo kleinblittersdorf grenncells 

Bürger-Solarpark Hartungshof

Enorme Nachfrage nach BEG-Mitgliedschaft und BEG-Anteilen

 

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Der Bau des Bürger-Solarpark Hartungshof macht deutlich sichtbare Fortschritte und die Betreibergesellschaft der greencells GmbH geht davon aus, noch in diesem Jahr den ersten Strom ins Netz einspeisen zu können.

Zur finanziellen Bürgerbeteiligung kündigte die Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG (BEG) am 22.09.2022 die Ausgabe einer Sondertranche von 2.000 BEG-Anteilen à 500 € an. Die vierwöchige Zeichnungsfrist, während der BEG-Anteile bestellt werden konnten, lief vom 04.10.2022 bis zum 31.10.2022 und stieß bei den Mitbürgern auf sehr großes Interesse.

Die Nachfrage war so groß, dass die Ausgabetranche am ersten Tag innerhalb weniger Stunden bereits überzeichnet war.

Darauf war die BEG Köllertal eG auf Grund ihrer Erfahrungen aus früheren Ausgabetranchen vorbereitet. Die BEG wollte in jedem Fall ein Windhundrennen vermeiden, bei dem die schnellsten Zeichner Anteile erhalten und die späteren Zeichner leer ausgehen. So stellte der Zuteilungs-Algorithmus sicher, dass die Anteile gleichermaßen auf alle Zeichnungseingänge während der Zeichnungsfrist verteilt wurden.

Folgende Daten illustrieren den Erfolg der Anteilsausgabe:

  • 416 Neu-Mitglieder konnte die BEG Köllertal eG innerhalb 4 Wochen begrüßen
  • 1270 Mitglieder zählt die BEG Köllertal eG nun insgesamt
  • 249 BEG-Mitglieder haben ihren Wohnsitz im PLZ-Gebiet 66271, Kleinblittersdorf
  • 74 Mitglieder haben ihren Wohnsitz direkt am Projektstandort Bliesransbach

„Uns war es besonders wichtig, dass sich möglichst viele Bürger aus Kleinblittersdorf und insbesondere auch direkt aus Bliesransbach finanziell an der BEG Köllertal eG beteiligen können. Das ist offensichtlich sehr gut gelungen“ freut sich Rainer Lang, der Bürgermeister von Kleinblittersdorf.

Das bewährte Vorgehen möchte die BEG Köllertal eG auch bei ihren nächsten Projekten anwenden, zu denen sie sich bereits mit mehreren Kommunen in intensiven Gesprächen befindet. Dabei hofft man bei der BEG, dass die von der Bundesregierung ausgerufene überragende Bedeutung von Energiewendeprojekten für Klimaschutz und nationale Energieversorgung auch zu deutlich beschleunigten Genehmigungsverfahren führen wird.

Emilia ist 1000

Auf der Fläche des neugeplanten BEG-Projektes "Bürger-Solarpark Püttlingen-Hohberg" konnten wir die acht Jahre junge Emilia Klein aus Püttlingen als 1000. BEG-Mitglied begrüßen. Im Zuge der Ausgabe der Sondertranche BSP Hartungshof ist die komplette Familie Klein der BEG Köllertal eG beigetreten und möche damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Herzlich willkommen bei den DAFÜR-BÜRGERN !

000 IMG 0804bkVolker Weber, Vorstand BEGKeG überreichte Emilia Klein (Foto) einen Nistkasten inclusive Vogelfutter in NABU Qualität.

Foto: C. Götzinger

Häufig gestellte Fragen zur BEG Köllertal eG

 

 

Fragen

Antworten.

Wann und wie kann man der BEG-Köllertal eG beitreten ?

Ein Beitrittsantrag zur BEG Köllertal eG kann prinzipiell jederzeit per Formular eingereicht werden, sofern der Vorstand die Beitrittsmöglichkeit nicht wegen zu großer Nachfrage temporär geschlossen hat.

Beim Neubeitritt muss mindestens 1 Anteil à 500 € erworben werden. Üblicherweise können beim Neubeitritt maximal 2 Anteile à 500 € erworben werden.

Zum Beitrittsantrag folgen Sie dem link „Mitglied werden“ auf unserer Homepage bzw. laden das dort angebotene Formular herunter.

Das Formular bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen, zweifach unterzeichnen (Beitritt in der Blattmitte und SEPA-Einzugsvollmacht unterer Blattrand) und der BEG zusenden.

Das Zusenden kann als eingescannter Email-Anhang an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen oder per Briefpost.

Ein Beitritt erfolgt, wenn der Vorstand dem Beitrittsantrag mehrheitlich zugestimmt hat. In diesem Fall wird das Neumitglied schriftlich (Email oder Briefpost) informiert und der Wert der zugeteilten Anteile wird via SEPA eingezogen.
Wie kann man als Mitglied weitere Anteile bei der BEG erwerben ? Die BEG gibt bei Bedarf zur Finanzierung neuer Projekte Genossenschaftsanteile in Form einer Sondertranchen heraus.
Genossenschafts-Mitglieder werden hierbei rechtzeitig informiert, in welchem Zeitraum aus der Sondertranche Anteile erworben werden können und wie genau das Vorgehen ist.

Werden beim Beitritt bzw. der Zeichnung von Anteilen Gebühren fällig ?

Nein, es werden weder beim Beitritt noch bei der Zeichnung von Anteilen Gebühren fällig.

Werden während der Mitgliedschaft Gebühren / Beiträge fällig ?

Nein, es werden während der Mitgliedschaft keine Gebühren / Beiträge fällig.

Wie ist die Ausschüttung von Dividenden geregelt ?

  • Alle Anteile, die über ein gesamtes Geschäftsjahr (1.1. bis 31.12.) gehalten wurden, sind bei der nächsten Generalversammlung dividendenberechtigt.
  • Die Dividende ist vom Jahresüberschuss des zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres abhängig.
  • Der Geschäftsverlauf mit Jahresüberschluss wird jährlich bei der Generalversammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen werden, vorgestellt.
  • Die Dividendenhöhe wird gemeinsam von Aufsichtsrat und Vorstand der Generalversammlung zum Beschluss vorgeschlagen

Mit welcher Rendite kann ich rechnen ?

 

Bisher zahlte die BEG Köllertal folgende Dividenden:

  • Für das Geschäftsjahr 2015  0,0 %
  • Für das Geschäftsjahr 2016  0,0 %
  • Für das Geschäftsjahr 2017  2,0 %
  • Für das Geschäftsjahr 2018  2,2 %
  • Für das Geschäftsjahr 2019  2,3 %
  • Für das Geschäftsjahr 2020  2,3 %
  • Für das Geschäftsjahr 2021  2,3 %

Kann ich meine Anteile wieder in ihren Wert umwandeln ?

 

Ja, hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

1.Kündigung und Rückgabe der Anteile an die BEG mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Geschäftsjahresende (31.12.).

2.Weitergabe an andere Genossenschaftsmitglieder.

  • Es ist kurzfristig jederzeit möglich, Anteile an andere BEG-Mitglieder weiterzugeben, sofern das übernehmende Mitglied durch die Übernahme die maximal zulässige Maximalzahl der Anteile nicht überschreitet
  • Die BEG hilft bei der Suche nach übernahmewilligen BEG-Mitgliedern (Reservierungsliste enthält aktuell über 3.800 reservierten Anteilen)

Was geschieht im Todesfall ?

 

Das Mitglied scheidet mit dem Todestag aus

Anteile des verstorbenen Mitglieds werden auf den / die Erben übertragen

Erben können

  • zum 31.12. des Sterbejahres ohne Kündigungsfrist ausscheiden und die Anteile an die BEG zurückgeben
  • auf Wunsch Mitglied der BEG bleiben

Wie wird die Genossenschaft beaufsichtigt ?

 
  • Der Vorstand berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat, der von den Mitgliedern gewählt wird.
  • Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angegliedert sein.
  • Der Prüfungsverband führt, abhängig von der Größe der Genossenschaft jährlich bzw. alle 2 Jahre eine Prüfung durch.
  • Die Zusammenfassung des Prüfungsberichts muss der Generalversammlung vorgestellt werden.
  • Jahresabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Jede Genossenschaft ist beim Amtsgericht im Genossenschaftsregister registriert.

Wie hoch ist mein Haftungsrisiko ?

 

Die Haftung ist im Genossenschaftsgesetz und der Satzung geregelt.

  • Mitglieder haften mit ihrer Einlage (Wert der von ihnen gehaltenen Anteilen)
  • Eine Nachschusspflicht ist in der Satzung der BEG Köllertal eG ausgeschlossen

Besteht die Gefahr, dass einzelne Mitglieder mit vielen Anteilen die Geschäftspolitik zu ihren Gunsten beeinflussen ?

 
  • Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile
  • Die BEG Köllertal eG hat per Vorstandsbeschluss die maximal an ein Mitglied ausgebbare Anzahl von Anteilen auf 2,5 % aller ausgegebener Anteile begrenzt

Was ist eine BEG-Anteils-Zeichnung ?

  • Eine Anteil-Zeichnung ist eine verbindliche Zusage, Anteile zu erwerben  (Kauf-Vertrag) und muss daher
  • unterzeichnet sein
  • mit einer unterzeichneten SEPA-Einzugsvollmacht versehen sein
  • innerhalb der definierten Zeichnungsfrist bei der BEG eingetroffen sein
  • die Anzahl der gezeichneten Anteile ist frei wählbar
  • Ob und wie viele Anteile einer Zeichnung zugeteilt werden, entscheidet der Vorstand der BEG.

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FAQ - finanzielle Bürgerbeteiligung

www.beg-koellertal.de

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Energiewende im Fröhner Wald

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Vielen Dank an
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