BEG-Köllertal-Direktstrom - einfach erklärt
Was ist „BEG-Köllertal-Direktstrom“ überhaupt?
„BEG-Köllertal-Direktstrom“ ist ein Modell, mit dem Mitglieder der BEG Köllertal eG Strom zu wettbewerbsfähigen Konditionen untereinander austauschen können. Der genossenschaftliche Gedanke steht dabei im Vordergrund.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können ausschließlich Mitglieder der BEG Köllertal eG. Das gilt sowohl für Strombezieher als auch für Stromlieferanten. Auch Familienmitglieder können nur dann Strom über dieses Modell beziehen, wenn sie selbst Mitglied der Genossenschaft sind.
Können auch Unternehmen teilnehmen?
Ja. Wenn ein Unternehmen Mitglied der BEG Köllertal eG ist, kann es grundsätzlich ebenfalls teilnehmen. Als Strombezieher ist das unproblematisch. Wenn ein Unternehmen selbst Strom aus einer PV-Anlage in die Community verkaufen möchte, ist das grundsätzlich ebenfalls möglich; empfohlen wird aber, die steuerliche Behandlung vorab mit einem Steuerberater zu klären.
Muss ich zwingend Strom beziehen, wenn ich Strom verkaufen will?
Nein. Man kann frei wählen, ob man nur Strom verkaufen, nur Strom beziehen oder beides gleichzeitig tun möchte.
Kann ich meinen Strom an die BEG verkaufen?
Nein. Der Strom wird nicht an die BEG selbst verkauft, sondern individuell an einzelne andere BEG-Mitglieder. Vertraglich läuft dies über einen Stromliefervertrag mit dem Dienstleister WeShareEnergy.
Was muss ich tun, um teilnehmen zu können?
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der BEG Köllertal eG. Falls Sie noch kein BEG-Mitglied sind, können Sie einfach das Beitrittsformular auszufüllen, zweifach zu unterschreiben und an die BEG zurückzusenden (per Mail-Anhang oder per Post). Beim Beitritt müssen mindestens ein und höchstens zwei Anteile zu je 500 Euro erworben werden.
Gibt es eine Dividende auf die BEG-Anteile?
BEG-Anteile sind dividendenberechtigt, wenn sie über das gesamte Geschäftsjahr gehalten wurden, in dem die Dividende erwirtschaftet wurde. In den letzten Jahren wurde eine Dividende von 2,5 % gezahlt.
Wie komme ich wieder aus der Genossenschaft heraus?
Ein Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Geschäftsjahresende möglich. Das BEG-Anteil wird dann von der BEG zurückgenommen und der Wert erstattet.
Von wem beziehe ich meinen Strom im Modell?
Der Strom kommt aus zwei möglichen Quellen: erstens von einzelnen BEG-Mitgliedern, mit denen ein individueller Preis vereinbart wurde, und zweitens als sogenannter Reststrom vom Dienstleister, wenn gerade kein Mitglied Strom liefert, zum Beispiel nachts.
Was ist Reststrom?
Reststrom ist der Strom, den der Dienstleister liefert, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt keiner Ihrer vereinbarten privaten Lieferanten Strom einspeist. Dieser Preis wird vom Dienstleister festgelegt und ist wegen unterschiedlicher Netzentgelte, die vom regionalen Netzbetreiber erhoben warden, vom Wohnort abhängig.
Muss ich mit einem anderen Mitglied selbst über den Preis verhandeln?
Ja. Man kann als Strombezieher anfragen, ob ein anderes Mitglied liefern kann. Dieses Mitglied kann dann ablehnen oder einen Preis nennen. Das Angebot kann anschließend angenommen oder abgelehnt werden. Umgekehrt kann ein Lieferant auch aktiv ein Preisangebot unterbreiten, das angenommen oder abgelehnt warden kann. In der Regel hat man mehrere Stromliefer-Partner. Sowohl der Lieferant, als auch der Bezieher kann seine Stromlieferbeziehungen mit einer Priorität steuern.
Gibt es einen festen Preis, den die BEG vorgibt?
Nein. Für Community-Strom gibt es keinen einheitlichen, von der BEG fest vorgegebenen Preis. Der Preis wird individuell zwischen den Mitgliedern vereinbart. Nur der Reststrompreis wird vom Dienstleister festgelegt.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus dem vereinbarten Arbeitspreis, staatlichen Abgaben und Steuern und 1 Cent/kWh Transaktionsvergütung für den Dienstleister zzgl. Mehrwertsteuer zusammen. Hinzu kommt ein Grundpreis. Dieser wird weitgehend vom lokalen Netzbetreiber bestimmt, z.B. durch die Kosten des Zählers.
Welche zusätzlichen Kosten fallen beim Strombezug an?
Wenn ein Mitglied Strom von einem anderen Mitglied bezieht, zahlt es den individuell vereinbarten Preis zuzüglich staatlicher Abgaben, Steuern und der Vergütung des Dienstleisters (1 Cent / kWh).
Was bekomme ich als Stromlieferant für meinen Strom?
Der Verkaufspreis wird individuell mit dem abnehmenden Mitglied vereinbart. Gleichzeitig bleibt die normale EEG-Vergütung bestehen. Als Lieferant erhält man vom Dienstleister eine monatliche Abrechnung, aus der hervorgeht, welche Strommenge an andere Mitglieder geliefert wurde und wie hoch der Mehrerlös war. Dieser Mehrerlös ist der Verkaufspreis abzüglich der üblichen EEG-Vergütung.
Wie erfahre ich, welche Preise aktuell möglich sind?
Dafür gibt es auf der Webseite einen Tarif-Rechner. Über den Bereich „BEG-Köllertal-Direktstrom“ und den Button „Preise entdecken“ können Verbraucher die für sie relevanten Preise berechnen.
Wer rechnet den Strom ab?
Die Abrechnung erfolgt monatlich durch den Dienstleister WeShareEnergy. Das gilt sowohl für den Strombezug als auch für den Stromverkauf. Bei Prosumern werden beide Seiten auf einer Rechnung ausgewiesen.
Gibt es einen praktischen Preis-Tipp?
Es ist sinnvoll, mit anderen BEG-Mitgliedern nur solche individuellen Strompreise zu vereinbaren, die unter dem Reststrompreis des Dienstleisters liegen. So bleibt der Reststrompreis die Obergrenze.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
Benötigt werden insbesondere die Mitgliedschaft in der BEG, ein digitaler Stromzähler beziehungsweise eine moderne Messeinrichtung, WLAN am Zählerschrank sowie ein Lesekopf, der gekauft oder gemietet werden kann.
Brauche ich einen neuen Zähler?
Nein. An den vorhandenen digitalen Zählern ändert sich grundsätzlich nichts. Es wird lediglich ein Lesekopf auf dem digitalen Zähler platziert und per WLAN mit dem Server des Dienstleisters verbunden.
Was kostet die technische Umstellung?
Wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, entstehen im Wesentlichen nur Kosten für den Lesekopf, der entweder monatlich gemietet oder einmalig gekauft werden kann.
Ab wann ist das möglich?
„BEG-Köllertal-Direktstrom“ ist seit dem 08.04.2026 freigeschaltet.
Soll ich meinen bisherigen Stromvertrag sofort kündigen?
Nein. Es sollte nichts voreilig gekündigt werden. Wer nicht langfristig gebunden ist, kann in der Regel mit vier Wochen Frist zum Monatsende kündigen. Es besteht also kein Grund, überstürzt zu handeln.
Muss ich meine bestehenden Verträge komplett aufgeben, um teilzunehmen?
Nicht zwingend. Für den Haushaltsstrom kann ein normaler Lieferantenwechsel stattfinden. Bestehende Spezialtarife, etwa für Wärmepumpe oder Autostrom, können daneben weiterlaufen.
Wer ist mein eigentlicher Stromlieferant?
Nicht die BEG selbst. Lieferant ist die WeShareEnergy, die einerseits die Lieferungen der Energiepartner in der BEG verrechnet und den ggf. Notwendigen Reststrom liefert
Ist „BEG-Köllertal-Direktstrom“ auch ein Wärmepumpenstrom-Tarif?
Nein. Es handelt sich um einen Haushaltsstrom-Tarif, nicht um einen Wärmepumpen- oder Autostrom-Tarif.
Was passiert mit meinem bestehenden Wärme- oder Autostromtarif?
Dieser kann unverändert bei Ihrem bisherigen Anbieter weiterlaufen. „BEG-Köllertal-Direktstrom“ betrifft den Haushaltsstrom.
Wird auch mein Wärme- oder Autostrom über das Modell günstiger?
Nein. „BEG-Köllertal-Direktstrom“ ist kein Wärme- oder Autostrom-Tarif.
Ändert sich durch die Teilnahme etwas an der Anzahl meiner Zähler?
Nein. An der Zahl der Zähler ändert sich nichts. Wer bereits getrennte Zähler für Haushaltsstrom und Wärme- oder Autostrom hat, behält diese Struktur bei.
Kann ich mit einer Kaskadenschaltung teilnehmen?
Ja. Die Kaskadenschaltung ist ein offiziell zugelassenes Messkonzept, das von Netzbetreibern unterstützt werden muss. Die Teilnahme ist möglich; die bestehende Zähleranlage kann grundsätzlich unverändert bleiben.
Wie funktioniert die Teilnahme bei einer Kaskadenschaltung konkret?
Wer bei einer Kaskadenschaltung als Stromlieferant teilnehmen möchte, benötigt einen Lesekopf auf dem Gesamtzähler. Dieser dokumentiert die ins Netz eingespeiste Strommenge über das Zählwerk 2.8.0. Wer zusätzlich als Haushaltsstrombezieher teilnehmen möchte, braucht einen weiteren Lesekopf auf dem Haushaltszähler. Dieser dokumentiert den von außen bezogenen Haushaltsstrom über das Zählwerk 1.8.0. Wer also Zählerkaskade betreibt und zugleich BEG-Köllertal-Direktstrom einspeist und bezieht, benötigt in dieser Konstellation zwei Leseköpfe.
Muss ich bei einer Kaskadenschaltung etwas Besonderes beachten?
Ja. In jeder Korrespondenz mit dem Netzbetreiber und auch mit dem Direktstrom-Dienstleister sollte klar benannt werden, dass eine Kaskadenschaltung vorliegt, welche Zählernummer und Lokations-ID zum Gesamtzähler gehören und welche zum Haushaltszähler. Sinnvoll ist es außerdem, ein ergänztes Schaltbild mit Zählernummern und Lokations-IDs immer mitzuschicken.
Kann ich meinen Sohn oder andere Familienmitglieder mit Strom aus meiner PV-Anlage versorgen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung ist, dass beide Seiten Mitglieder der BEG Köllertal eG sind. Dann schließen Sie als Lieferant einen Strom-Lieferanten-Vertrag über die Plattform ab, das Familienmitglied einen Strom-Bezieher-Vertrag, beide installieren die nötigen Leseköpfe und vereinbaren anschließend miteinander eine konkrete Energielieferbeziehung einschließlich Preis.
Kann ich Strom gleichzeitig an meine Familie und an andere BEG-Mitglieder verkaufen?
Ja. Strom kann individuell an einzelne BEG-Mitglieder verkauft werden. Das schließt Familienmitglieder ein, sofern diese Mitglied sind; daneben können auch weitere Mitglieder beliefert werden. Damit Familienmitglieder bevorzugt bedient warden können, bietet das System die Möglichkeit, sowohl Lieferanten, als auch Bezieher zu priorisieren.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der BEG Köllertal eG, insbesondere im dort hinterlegten Erklärfilm, der das Modell in etwa sieben Minuten erläutert. Zudem werden auf der Webseite schrittweise weitere Informationen ergänzt.
BEG-Köllertal-Direktstrom
Darauf haben viele gewartet -
am 08.04.2026 hat die Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG mit „BEG-Köllertal-Direktstrom“ ein neues Angebot für ihre Mitglieder gestartet:
Motto: Strom von Mitgliedern für Mitglieder
Was steckt hinter „BEG-Köllertal-Direktstrom“ :
Hier die Schritt für Schritt-Anleitung zum "BEG-Köllertal-Direktstrom":
Hier geht es zur Bestellseite "BEG-Köllertal-Direktstrom":
Bitte beachten Sie, dass BEG-Köllertal-Direktrom nur von BEG-Mitgliedern bezogen werden kann.
...und wenn Sie noch kein BEG-Mitglied sind - werden Sie doch einfach Mitglied!
www.beg-koellertal.de
FAQ - finanzielle Bürgerbeteiligung
Webcam Saarbrücken ©SR
Mit freundicher Unterstützung von
![]()
Neue Beiträge
BEG/FEK-Kalender
Energiewende im Fröhner Wald
Vielen Dank an
HSB Cartoon!





